Förderoffensive Thermische Sanierung
Neue Förderoffensive für Thermische Sanierung wurde bis Ende 2011
verlängert!
Sanierungsscheck 2011 - Das zu sanierende Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein
- Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen
Ausstellung ebenfalls gefördert wird.
Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki
Berlakovich haben heute gemeinsam die neue Förderoffensive für die thermische
Sanierung präsentiert. Ab dem 1. März stehen dafür 100 Millionen Euro zur
Verfügung, davon 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau und 30 Millionen Euro
für Betriebsgebäude. "Der neue Sanierungsscheck wird Investitionen von 700
Millionen Euro auslösen und bis zu 10.000 Arbeitsplätze schaffen und sichern. Rund
15.000 Haushalte können thermisch saniert werden", sagte Mitterlehner. "Mit dem
Fördervolumen von jährlich 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 setzen wir genau
den richtigen Impuls zur Auslastung der Bauwirtschaft und ihrer Nebengewerbe." "Mit
der Einleitung zur Ökologisierung des Steuersystems können wir 2011 100
Millionen Euro für die thermische Sanierungsoffensive bereit stellen. Bis 2014
stehen uns insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein wichtiger
Schritt in Richtung mehr Klimaschutz und hilft den Menschen Energiekosten und damit
Geld zu sparen. Österreich profitiert dreifach: Mit jährlich vier Millionen Tonnen
CO2- Einsparung, einer Wirtschaftsbelebung durch ein ausgelöstes
Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro und mit der Schaffung und Sicherung von
bis zu 10.000 green jobs", so Berlakovich.
Private Förderanträge an Bausparkassen
Private können ab dem 1. März 2011 bei den Bausparkassen um Zuschüsse ansuchen,
wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein muss. Grundlage zur
Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung
ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der
untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der
Austausch von Fenstern und Außentüren.
Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten Standards im Wärmeschutz
erfüllen, kann auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf
Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden.
Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen - wie zum Beispiel den Fenstertausch - gefördert bekommen.
Sanierungsscheck von bis zu 5.000 Euro!
Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20
Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine
Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit
bis zu 3.000 Euro unterstützt; in mehrgeschossigen Bauten reicht auch schon eine
Verringerung des Heizwärmebedarfs um 15 Prozent für eine Förderung, wobei in
diesem Fall nur bis zu 2.000 Euro pro Einheit ausgezahlt werden. Für die Umstellung
bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein-und Zweifamilienhäusern beträgt die
maximale Förderhöhe 1.500 Euro, in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro
Einheit.
"Wir legen eine der attraktivsten Förderaktionen in einer verbesserten und effizienteren Form neu auf", betonte Mitterlehner. "Neben einer Ankurbelung der Konjunktur und der weiteren Umsetzung der Energiestrategie wollen wir damit auch eine nachhaltige Belebung der Ortszentren in ganz Österreich erreichen."
Gezielte Förderung für Betriebe
Unternehmen können ab dem 28.
März online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting einreichen. Für
Betriebsgebäude werden neben den oben genannten Sanierungen auch folgende Maßnahmen
unterstützt: der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge
der thermischen Sanierung sowie Verschattungs-Systeme zur Reduzierung des
Kühlbedarfs. Zusätzlich sind in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen
auf den effizienteren Einsatz von Energie förderfähig - wie zum Beispiel
Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch eine
Biomasse-Einzelanlagen, der Einbau thermischer Solaranlagen, der Anschluss an
Fernwärme sowie der Einbau von Wärmepumpen.
Die Förderhöhe für Betriebe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität und dem entsprechend sinkenden Heizwärme-und Kühlbedarf.
Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen
Verbesserungen zur effizienteren Energienutzung. Alle Details zur Förderaktion und
für Ihre Einreichungen erhalten Sie auf der Homepage der KPC und bei den
österreichischen Bausparkassen.
Textquelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Bei Fragen steht Ihnen die PÖLZ baukultur unter 06232/2206 gerne
zur Verfügung.