Glossar / Fachbegriffe


"Wissen zum Quadrat"

Baukultur ist nicht gleich Sprachkultur. Die branchenspezifischen Fachbegriffe rund um den Bau lassen bei Nichtfachleuchten ab und an Fragezeichen im Kopf entstehen.

Zum Nachschlagen und Informieren finden Sie hier eine Aufstellung der wichtigsten und am häufigsten verwendeten Bezeichnungen und Begriffe - allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Irrtümer vorbehalten.

Diese Zusammenstellung soll als Hilfe und erste Orientierung dienen, weitere Infos liefern wir gerne bei einem ausführlichen Informationsgespräch.

Bruttogrundrissfläche

Die BGF ist die Summe aller Grundrissflächen in einer Grundrissebene (KG, EG, OGs, DG, auch unterbaute Flächen), inklusive aller Wände.

Entwurf

Durcharbeiten des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen.
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann.
In der Regel Grundrisse, Ansichten und Schnitte M 1:100; Objektbeschreibung mit Erläuterungen; Kostenberechnung (z.B. nach ÖNORM B1801-1).

Einreichung

Die Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen. Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.

Generalunternehmer

Der Generalunternehmer kümmert sich um die Bauausführung der Baumeisterarbeiten (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Fundierung bzw. Keller, Rohbau, Verputz, Estriche, Außenanlagen, Sondermaßnahmen…) und koordiniert die Arbeiten der Professionisten (Zimmerer und Dachdecker, Installationen, Trockenbau, Fenster und Türen, Bodenbeläge, Maler, besondere Ausbauarbeiten, Baureinigung…).

Geschäftliche Oberleitung

Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Durchführung der Ausschreibung, Einholen der Angebote, Überprüfung und Wertung der Angebote, klärende Gespräche mit den Bietern, Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes, Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht und Kostenfeststellung z.B. auch nach ÖNORM.

Kostenbereiche

Begriffe und Definitionen (Auszug ÖNORM B 1801)

Folgende Tabelle soll Ihnen einen kurzen Überblick über die Gliederung von Baukosten verschaffen.

Grund
Grundkauf

Aufschließung
Aufschließungskosten entstehen bei der Baureifmachung. Darin enthalten sind Abfindungen und Entschädigungen (z.B.: Rodungen), Kosten für Straßen- und Gehsteigherstellung, Anschlussgebühren,... und evtl. Beseitigung von Altlasten.

Rohbau
Die Gebäudestruktur wie Wände, Decken etc.

Technik
Haustechnik, etc.

Ausbau
Türen, Fenster, etc.

Einrichtung
Einrichtungsgegenstände, Möbel

Aussenanlagen
Kosten für Außenanlagen sind Kosten für Anlagen außerhalb des Gebäudes.
Das können Kosten für Anschlussleitungen an das öffentliche Versorgungsnetz vom Bauwerk bis zur Grundstücksgrenze (Übergabestelle), Brunnen, Kläranlagen, Drainagen, Sickerschächte, Einfriedungen, Pflanzungen, Aufstellort für Müllgefäße,... sein.

Honorare
für Sonderfachleute wie Planer, Statiker, Vermessung, Bauphysiker, etc.

Nebenkosten
Kosten für Herstellung von Plänen, Behördengebühren, Finanzierung, Versicherung und Verwaltung, Grundsteinlegung und Gleichenfeier.

Finanzierungskosten
Kredite, Leasing, etc.

Entwicklungskosten

Folgekosten
im Betrieb auftretende Kosten

Künstlerische Oberleitung

Künstlerische Oberleitung der Bauausführung, Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.

Nettogrundrissfläche

NGF = BGF - fixe Wände und Säulen
Die NGF ist die Summe aller nutzbaren Grundrissflächen zwischen den Wandoberflächen und sonstigen aufgehenden Bauteilen einer Grundrissebene.
Sie wird aus den lichten Fertigmaßen errechnet. Man unterscheidet zwischen Nutzflächen, Ver- und Entsorgungsflächen und Verkehrsflächen.

Zur NGF gehören auch: Grundrissflächen von Aufzugschächten, begehbare Schächte, betriebstechnische Anlagen; Grundrissflächen von mobilen Wandelementen und Einbaukästen; Grundrissflächen freistehender Rohre, Leitungen, …;
Grundrissflächen von Wandöffnungen wenn lichte Höhe >2,00m, nicht jedoch Türöffnungen.

Nutzfläche

Die Nutzfläche NF ist jener Teil der Nettogrundrissfläche der entsprechend der Zweckbestimmung der Nutzung des Gebäudes dient. Flächen deren lichte Höhe weniger als 1,5m sind gesondert auszuweisen. Der Begriff Nutzfläche (häufiger Wohnnutzfläche) wird auch oft als Bezugsgröße im heimischen Sprachgebrauch (Verkaufsangebote, Wohnbauförderung, Baukostenvergleich, etc.) verwendet.

Ver- und Entsorgungsfläche (VSF) ist jener Teil der Nettogrundrissfläche der für die Unterbringung der haustechnischen Einrichtungen bestimmt ist, dazu gehören:
Versorgung mit Wasser und Energie; Heizung, Klima, Lüftung, Beleuchtung; Nachrichtenübermittlung; Abwasserbeseitigung; Müllbeseitigung und Müllverbrennung; Aufzugs und Fördertechnik; Sonstige Betriebstechnik.

Verkehrsfläche (VKF) ist jener Teil der Nettogrundrissfläche der allgemein zugänglich ist und der zur Benützung der baulichen Anlage dient (Stiegenläufe, Podeste, Gänge, Rampen, Eingangshallen, Aufzugsschächte, Fahrtreppen).

Nutzwert

Der Nutzwert ist aus der Nutzfläche der Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit und entsprechenden Zuschlägen oder Abstrichen für Wert erhöhende oder Wert vermindernde Unterschiede zu errechnen, die sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Erfahrungen des täglichen Lebens, besonders aus der Zweckbestimmung, aus der Stockwerkslage oder der Lage innerhalb eines Stockwerkes, aus der über oder unter dem Durchschnitt liegenden Ausstattung mit anderen Teilen der Liegenschaft oder aus einer nicht allein auf Kosten eines Miteigentümers vorgenommenen sonstigen besseren Ausstattung oder Grundrissgestaltung oder der sonstigen Räumlichkeit, ergeben.
Die Berechung des Nutzwertes ist Teil einer Parifizierung.

Parifizierung

Unter Parifizierung versteht man die Berechnung der Nutzwerte basierend auf der Nutzfläche unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abstrichen als Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum (Grundbuch).

Technische Oberleitung

Beratung und Vertretung des Auftraggebers in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen Vorentwurf, Entwurf, Einreichung und Ausführungsplanung.
Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes, Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Überprüfung und Freigabe von Werkstattplänen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten.
Zuordnung dieser Teilleistung zu Vorentwurf 1/5, Entwurf 1/5, Einreichplanung 1/5 und Ausführungsplanung 2/5.

Totalunternehmer

Leistungsumfang des Totalunternehmers:

  • Beschaffung und Baureifmachung des Grundstückes
  • Generalplanung vom Entwurf bis zur Detail- und Ausführungsplanung
  • Erwirkung der Baubewilligung
  • Ausführung als Generalunternehmer
  • Übergabe des schlüsselfertigen, das heißt bezugsfertigen Bauwerkes

Visualisierung

Ganz allgemein versteht man unter einer Visualisierung eine realistische Darstellung des Geplanten (Zeichnungen, Modell, Renderings, VRML Modell, usw.).
Gemeint ist aber zumeist ein Rendering (Fotorealistisches Computerbild) des Bauwerkes / des Geplanten. Traditionell ist der Modellbau eine Ausdrucksform des Architekten, um dem Bauherrn Form und Funktion des Entwurfes darzulegen.
In den letzten Jahren haben der Computer und spezielle CAD und Modeling-Software die Rolle des Modells zunehmend verdrängt.

Vorentwurf

Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen. Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmasspläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm) einschließlich Untersuchung alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung.
Zeichnerische Darstellung in der Regel M 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen, Erläuterungsbericht, Kostenschätzung (z.B. nach ÖNORM BIS01-1).